Pflegegeld für die häusliche Pflege, Verwendung des Pflegegeldes, Pflegesachleistungen, Kombileistungen und Pflegehilfsmittel

Pflegegeld kann für die häusliche Pflege verwendet werden. Die für den Pflegebedürftigen festgelegte Pflegestufe bestimmt den Betrag, den Sie von den Pflegekassen zur Pflege Ihrer Angehörigen erhalten. Kurioserweise wird die häusliche Pflege niedriger bewertet als Leistungen, die über Institutionen erfolgen. Die Verwendung des Geldes kann individuell nach Belieben gestaltet werden.

Die procura24 Pflegevermittlung bietet Ihnen die 24 Stunden Pflege im eigenen zu Hause zu günstigen Konditionen an. So wird Pflegebedürftigen ein Leben in Würde im eigenen Zuhause ermöglicht. Das Pflegegeld kann anteilig für die Kompensation der Gesamtkosten verwendet werden; die Pflegekassen übernehmen somit einen Teil der Aufwendungen für die individuelle häusliche Pflege.


Übersicht über die Leistungen der Pflegekassen für die einzelnen Pflegegrade:
Pflegegrad Pflegegeld
Pflegegrad 1 125,- €/Monat
Pflegegrad 2 316,- €/Monat
Pflegegrad 3 545,- €/Monat
Pflegegrad 4 728,- €/Monat
Pflegegrad 5 901,- €/Monat

*Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.

Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen weiter gezahlt, danach ruht der Anspruch. Während vorübergehender Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr wird das Pflegegeld ebenfalls weiter gezahlt (§34 SGB V).


Pflegesachleistungen:
Die Kombination macht die Pflege zu Hause möglich

Die Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Die ambulanten Pflegedienste schließen dafür einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen in einem Gebiet ab und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab.

Die Abrechnungssätze für einzelne Tätigkeiten sind sehr stringent geregelt und lassen Pflegediensten häufig nicht viel zeitlichen Spielraum, um die Leistungen zu erbringen, wodurch sie unter enormen Zeit- und Kostendruck stehen. Wenn Pflegesachleistungen über einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, mindert dies entsprechend dem prozentualen Aufwand des Pflegedienstes den Anspruch auf Pflegegeld.

Oftmals erleben wir es in der Praxis, dass unseren Interessenten und Kunden nicht bewusst ist, welche Leistung von welchem Dienstleister erbracht werden darf und wie diese Leistungen in Kombination sich sinnvoll ergänzen. Wir arbeiten gerne und häufig mit Pflegediensten zusammen und sehen uns als ergänzenden Service zu Pflegediensten. Denn beide Angebote sorgen dafür, dass das Leben im eigenen Zuhause weiterhin ermöglicht werden kann.


Wie kann die häusliche Pflege in Kombination mit dem Pflegedienst am besten organisiert werden?

Pflegedienste stehen nicht nur unter einem enormen Leistungs- und Kostendruck. Auch erhöht sich aufgrund des demographischen Wandels die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen enorm, so dass auch Pflegedienste wie auch Institutionen unter akutem Personalmangel leiden und den Anforderungen des Marktes sehr schwer gerecht werden können. In diesem Zusammenhang ist die Betreuungsleistung der 24 Stunden Betreuung durch die procura24 Pflegevermittlung eine effiziente Möglichkeit, um allen Parteien gerecht zu werden, sofern kein Pflegeheim bevorzugt wird. Daher sollte sich der Pflegedienst in diesem Zusammenhang um die originären Tätigkeiten im Rahmen der Behandslungspflege kümmern (Spritzen geben, Medikation, Stützstrümpfe an- und ausziehen oder auch die medizinische Versorgung) und die Betreuungskräfte von procura24 Pflegevermittlung sowie die Mitarbeiter der procura Seniorenassistenz kümmern sich um die Fürsorge, die Hauswirtschaft als auch die Grundpflege. Da viele Leistungen, die von dem Pflegedienst erbracht werden, sogar durch eine Verordnung vom Arzt verschrieben werden können, muss die Pflegesachleistung bei dieser Lösung nicht in Anspruch genommen werden, wodurch Ihnen der Anspruch auf das Pflegegeld erhalten bleibt.


Ihre Ansprüche an Pflegesachleistungen

Pflegegrad Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 125,- €/Monat
Pflegegrad 2 689,- €/Monat
Pflegegrad 3 1.298,- €/Monat
Pflegegrad 4 1.612,- €/Monat
Pflegegrad 5 1.995,- €/Monat

Die Kombileistung

Pflegesachleistung und Pflegegeld können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Allerdings nur anteilig.

Man muss der Pflegekasse mitteilen, dass man die Kombileistung in Anspruch nehmen will.
Was bedeutet dabei "anteilig"?
Den Maßstab hierfür gibt die in Anspruch genommene Sachleistung. Der Anspruch auf die Barleistung ergibt sich also aus dem Umfang, in dem die Pflegesachleistung in Anspruch genommen wurde.

Ein Beispiel:

Wurde der Rahmen der Pflegesachleistung voll ausgeschöpft, oder reicht sie nicht aus, um die anfallenden Kosten zu übernehmen, dann ist das Leistungsvolumen für diesen Monat ausgeschöpft, es wird keine Barleistung mehr geben.
Wird aber von der Pflegesachleistung nur ein Teil in Anspruch genommen, dann wird der dem nicht ausgenutzten Teil der Pflegesachleistung entsprechende Teil der Barleistung ausbezahlt.
Beispiele:

100% der möglichen Pflegesachleistung - 0% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
90% der möglichen Pflegesachleistung - 10% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
80% der möglichen Pflegesachleistung - 20% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
70% der möglichen Pflegesachleistung - 30% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
60% der möglichen Pflegesachleistung - 40% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
50% der möglichen Pflegesachleistung - 50% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
40% der möglichen Pflegesachleistung - 60% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
30% der möglichen Pflegesachleistung - 70% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
20% der möglichen Pflegesachleistung - 80% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
10% der möglichen Pflegesachleistung - 90% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.
0% der möglichen Pflegesachleistung - 100% des Höchstbetrages der monatlichen Barleistung.


Praktisches Beispiel:

Pflegegrad 2
Höchstbetrag der Pflegesachleistung: 689 Euro
Höchstbetrag der Barleistung 316 Euro
Wurden 60 % der Pflegesachleistung in Anspruch genommen (689 EUR mal 0,6 = 413,30 EUR), die Pflegestation hat also 413,30 EUR berechnet. 40% der Pflegesachleistung wurden nicht genutzt. in dem entsprechenden Prozentsatz steht daher die
Barleistung zur Verfügung:
100% der Barleistung sind 316 EUR, also verbleiben (316 mal 0,4 = 126,40) davon 40% nämlich 126,40 EUR.

In der Praxis ist das aber recht unkompliziert, da man der Kasse nur mitteilen muss, dass man die Kombileistung möchte, dann wird der entsprechende Betrag automatisch überwiesen.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht auch ohne Pflegegrad

Pflegekassen unterstützen bei der häuslichen Pflege bedürftige Menschen mit Pflegehilfsmitteln, wenn dies die häusliche Pflege erleichtert oder Bewerden lindert. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen gehören im Kontext der häuslichen Pflege neben anderen Leistungen der Pflegeversicherung wie das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, etc. zu den originären Leistungen der Pflegeversicherung und werden auch bedürftigen Menschen gewährt, bei denen kein Pflegegrad vorliegt.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist unabhängig vom Pflegegrad.

Tipp: Die Pflegekassen lehnen häufig die Leistungen für Pflegehilfsmittel ab, in der Annahme, für diese würde im Regelfall bei niedrigen Pflegegraden kein Bedarf bestehen. Dies stellt sich aber in Praxis als falsch dar! Bei einer eventuellen Ablehnung sollten Sie daher unmittelbar Widerspruch eingelegt werden und es sollte der MDK hinzugezogen werden. Denn die Bedürftigkeit kann nur von dem MDK oder dem MEDICPROOF festgestellt werden.


Erhöhung für Pflegehilfsmittel auf 40 EUR

Seit 2015 wird der Kauf von Pflegehilfsmitteln monatlich in Höhe von 40 EUR bezuschusst. Diese Regelung betrifft alle Antragsteller, bei denen der Bedarf festgestellt wird. Pflegehilfsmittel sind in der Regel Produkte, die für die tägliche Arbeit mit dem Patienten benötigt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir haben hierfür eine sehr einfache und komfortable Lösung, die Ihnen die Produkte monatlich kostenlos bereitstellt.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel werden grob in zwei Kategorien unterschieden, zum einen in die Hilfsmittel des täglichen Bedarfs und zum anderen den technischen Hilfsmitteln, wobei bei der Beantragung letzterer Gruppe die Pflegeversicherung die Bewilligung in Abhängigkeit dazu stellt, ob man technische Hilfsmittel bedienen kann. Dies bedingt dann eine separate Schulung in der Handhabung der technischen Hilfsmittel. Diese werden häufig auch leihweise zur Verfügung gestellt.


Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch:

  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen,
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch in verschiedenen Größen
  • Inkontinenzmaterial wie
  • Vorlagen
  • Windelhosen
  • Schutzbekleidung wie
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Technische Pflegehilfsmittel:

Sofern diese nicht über die Krankenkasse beglichen werden und der Bedarf vorhanden ist.

  • Bettverlängerungen & -verkürzungen
  • Bettgalgen
  • Aufrichthilfen
  • Seitengitter
  • Fixierbandagen
  • Bettzubehör zur Pflegeerleichterung wie Einlegerahmen oder Rückenstützen
  • Bettnachtschränke mit verstellbarer Tischplatte
  • Mehrfunktionsliegestühle
  • Toilettenstuhl
  • Lifter
  • Hausnotrufsysteme
  • Rollstühle
  • Gehwagen
  • Gehgestelle
  • Technische Küchengeräte, die die Möglichkeit zur Verrichtung von hauswirtschaftlicher Tätigkeit ermöglichen
  • Kopfwaschsysteme
  • Ganzkörperwaschsysteme
  • Duschwagen
  • Bettpfannen
  • Urinflaschen
  • Urinschiffchen
  • Urinflaschenhalter
  • Lagerungskissen und Felle