Die Verhinderungspflege von Schutzengel24:


Als Verhinderungspflege bezeichnet man die Urlaubs- und Krankheitsvertretung für private Pflegepersonen. Zumeist Familienangehörige, welche die Pflege übernommen haben. Auch im Krankheitsfall der Pflegeperson ist die Verhinderungspflege möglich. Die Kosten hierfür werden bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse mit maximal 1.612 Euro an Pflegegeld übernommen. Dieser Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2, sobald mindestens sechs Monate an häuslicher Pflege vorausgegangen sind. Die Pflegebetreuung schließt dabei sämtliche Alltagsunterstützungen, genau wie in unserer 24-Stundenpflege mit ein.

Zusätzlich bestehen hier noch weitere Sonderregeln. So wird während der Verhinderungspflege ein Satz von 50 % des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Auch werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Kasse weiter bezahlt. Dies erhöht den zur Verfügung stehenden Verhinderungspflegesatz um bis zu 806€ auf 2.418€.

Nötige Vorraussetzungen für die Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse) beantragt werden. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen:

  • der erstmalige Anspruch besteht, wenn die Pflegeperson, meist pflegender Angehöriger, bereits mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung die Pflege übernommen hat (zumeist wird der Startzeitpunkt mit der Begutachtung und Einstufung in die Pflegeversicherung gewertet).
  • Die Verhinderungspflege muss von einer Person erbracht werden, die nicht mit dem Pflegebedürftigen 1. und 2. Grades verwandt ist.
  • Die Verhinderungspflege darf nicht von einer Person übernommen werden, die der häuslichen Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen lebt. Dies bedeutet, dass die Person an dieser Adresse nicht amtlich gemeldet sein darf.

Gerne wird die Verhinderungspflege auch als Test zu unserer 24-Stunden-Betreuung gesehen und als erster Schritt zur vollumfänglichen Langzeitbetreuung.